Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des SS. 67 der Verfassungsurkunde, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend : (nach den Beschlüssen der zweiten Kammer).
"Die erste Kammer nimmt vorstehenden Gesetzesentwurf an. Karlsruhe, den 29. Januar 1868. Im Namen der unterhänigst treu gehorsamsten ersten Kammer der Ständeversammlung: Der Präsident: v. Mohl. Die Secretäre: von Göler. Faller." --page 2.