Anweisung vom 16. Ma¨rz 1895, betreffend die Kontrole und Verrechnung der bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze u¨ber die direkten Steuern von den Verwaltungsbeho¨rden festgesetzten Strafen, Kosten und Nachsteuern [electronic resource] / Prussia (Germany). Finanz-Ministerium